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Umgang mit der MemberCard
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung der MemberCard zu sorgen. Einen Verlust
der MemberCard hat das Mitglied unverzüglich in der Einrichtung oder per E-Mail oder Telefon zu
melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen der MemberCard gesperrt und ab diesem
Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte)
befreit.
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Gebühr bei Ausstellung der MemberCard / Ersatz-MemberCard
Für die Neuausstellung der MemberCard bei einem durch das Mitglied verschuldeten Verlust oder eine
durch das Mitglied verschuldete Beschädigung wird die auf dem Vertrag vereinbarte Pfandgebühr für
eine Ersatz-Member-Card fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein
geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen
Betrag. Die alte MemberCard verliert mit der Aktivierung der Ersatz-MemberCard ihre Gültigkeit.
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Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
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Das Mitglied ist verpflichtet, treibgut bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur
Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das
Mitglied
erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von
treibgut (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder
elektronisch
per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
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Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse,
E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., treibgut unverzüglich mitzuteilen.
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Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot der Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei treibgut ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist
daher verpflichtet, die MemberCard ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu
überlassen.
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Konsumverbote / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in der Einrichtung zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder
Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige
Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen,
Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes
erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in die Einrichtung mitzubringen. In
gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder
unentgeltlich Dritten in der Einrichtung anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger
Weise zugänglich zu machen.